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Sportbootführerschein: Neue Führerschein-Ordnung tritt in Kraft

Ab dem 10. Mai 2017 gilt in Deutschland eine neue Sportboot-Führerscheinverordnung

Die deutschen Sportboot-Führerscheine „SBF Binnen“ und SBF See“ werden künftig in nur noch einem Führerschein durch die jeweiligen Geltungsbereiche „Binnenwasserstraßen“ und „Seewasserstraßen“ dokumentiert. Dies teilte soeben der Deutsche Segler-Verband in Hamburg mit.

Die wichtigsten Änderungen

Theorie- und Praxisprüfungen können nun zu verschiedenen Zeiten und an verschiedenen Orten abgelegt werden. Für den Geltungsbereich „Seewasserstraßen“ nun auch im Ausland. Anmeldungen sind künftig spontan bis eine Woche vor dem gewünschten Prüfungstermin möglich, zur Wiederholung nicht bestandener Prüfungsteile entfällt die vierwöchige Sperrfrist – eine Prüfungswiederholung ist bereits ab dem darauffolgenden Tag möglich.

Die Größe der Schiffe, die auf Binnenwasserstraßen geführt werden dürfen, wurde auf „weniger als 20 Meter Länge“ angehoben, lediglich auf dem Rhein besteht weiterhin die Begrenzung auf „weniger als 15 Meter Länge“.

Die Altersbeschränkung zur Führung von führerscheinfreien Sportbooten (weniger als 15 PS Antriebsleistung, weniger als 15 Meter Länge) im Binnen- und Seebereich wurde aufgehoben.

An den Prüfungsinhalten werden nur unwesentliche Änderungen vorgenommen, die Fragebogen werden dazu entsprechend den neuen Begrifflichkeiten und rechtlichen Änderungen angepasst.

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