Der Nutzen von UKW-Seefunk an Bord ist wohl unumstritten. Gerade in für Skipper und Crew noch unbekannten Revieren sind regelmäßige meteorologische und nautische Informationen per Funk wichtige Quellen zur sicheren Schiffsführung.
Daher findet sich nahezu auf allen Charteryachten eine Seefunk-Anlage. Leider jedoch häufig nicht in betriebsbereitem Zustand: mal fehlt die Antenne, mal verhindern marode Verkabelungen jede Kontaktaufnahme. Zudem wird bei Schiffsübergaben oftmals allein mit einem kurzen Einschalten des Funkgeräts volle Funktionsfähigkeit demonstriert, so zufällig gerade beliebiger Funkverkehr zu hören ist.
Seit einigen Jahren besinnen sich Charterunternehmen zudem wieder auf gesetzliche Grundlagen zum Betrieb einer mobilen Seefunkstelle – nicht immer allein aus Verantwortungsgefühl gegenüber den Kunden. So wird bei der Yachtübergabe schon mal beiläufig nach einer „nationalen Funklizenz“ des Skippers gefragt. In mancher Charterbasis absolvierten schon uninformierte Inhaber von amtlichen Funkzeugnissen eine angeblich erforderliche „Zusatzqualifikation“ für die jeweiligen Gewässer. Was selbstverständlich durch internationale Zertifikate amtlicher Funkzeugnisse völlig überflüssig ist.
Hören können bedeutet nicht automatisch auch gehört zu werden!
Üblicherweise wird das UKW-Seefunkgerät im Rahmen der Schiffsübergabe eingeschaltet und hinsichtlich Empfang und Sendung geprüft. Wird dazu die Nachbaryacht erreicht, macht so mancher Skipper beruhigt einen entsprechenden Haken auf dem Übergabeprotokoll. Doch selbst wenn beispielsweise Wetternachrichten klar empfangen werden – wie steht es um die sichere Aussendung von möglichen Notmeldungen?
Auch wenn mancher Vercharterer gegenteiliges behauptet: Keine Küstenwache oder Küstenfunkstelle wird einen Test-Ruf unbeantwortet lassen, so dieser korrekt durchgeführt wird. Oftmals wird allein mit diesem überprüfbar, ob auch weiter als das Hafenmeisterbüro gelegene Orte innerhalb des üblicherweise 25-Meilen-Radius erreicht werden. Hierzu wird, eingeleitet durch das Wort „Test“, ein eindeutiges Unterscheidungsmerkmal (Rufzeichen / Schiffsname) gesendet, ergänzt um die Bitte zu einem Kommunikationscheck.
Märchenstunden vor dem Auslaufen
Fast schon abenteuerlich sind Berichte von Charterkunden, denen während der Übergabe mitgeteilt wurde, dass „Test-Anrufe durch Charterkunden von der niederländischen Küstenwache mit 150 EUR Strafe belegt werden“, oder „Split-Radio von 13 bis 15 Uhr Mittagspause hält“. Sicherlich Einzelfälle, doch ließe sich die Liste obskurer Erklärungen bei Funkproblemen weiter fortsetzen.
Wenn Sie also in den bevorstehenden Ferien Ihre Charteryacht übernehmen, schenken Sie der UKW-Funkanlage die gebotene Aufmerksamkeit. Schlussendlich nutzt es niemandem, wenn Sie durch technische Schwierigkeiten, die bereits vor dem ersten Auslaufen lösbar wären, eine nur scheinbare Sicherheit akzeptieren würden.
Quick-Check UKW-Seefunk
- Schalten Sie das Gerät ein und pendeln Sie die Rauschunterdrückung ein. Dazu drehen Sie den Squelsch-Regler bis zum deutlichen Rauschen auf, und anschließend zurück bis das Rauschen endet.
- Sollte auf Kanal 16, dem internationalen Not- und Anruf-Kanal, kein Funkverkehr stattfinden, drücken Sie SCAN, um jedweden Funkverkehr auf allen Kanälen zu suchen.
- Prüfen Sie die Sendeleistung, indem Sie die nächstgelegene Küstenfunkstelle direkt rufen. Dies erfolgt nach dem Muster: „TEST – (Küstenfunkstelle) this is (Rufzeichen / Schiffsname). Requesting a communication check. Over“. Die gesamte Aussendung sollte nicht länger als zehn Sekunden dauern. Den Testanruf können Sie auch an „All Ships“ richten – in der Regel antwortet immer ein hilfsbereiter Skipper.