Kroatien als Urlaubsland boomt und ist als Revier für Segler wie Motorbootfahrer schon längst Nummer eins in Europa. Bereits Mitte der Achtzigerjahre hat man im ehemaligen Jugoslawien die Zeichen der Zeit erkannt und in die Infrastruktur für Bootsfahrer investiert, der Auf- und Ausbau einer Vielzahl von Marinas wurde begonnen.
Seither sind unzählige Anbieter für Yachtcharter an die kroatische Adria gezogen und bilden heute gemeinsam die wohl größte Charterflotte Europas. Kein Wunder, denn Kroatien hat ein einzigartiges Revier mit atemberaubender Natur, mehr als 1.000 Inseln sowie eine Menge historische Städte mit kulturellen Sehenswürdigkeiten zu bieten.
Die größtenteils moderaten Windverhältnisse, die angenehmen mediterranen Temperaturen und nicht zuletzt die günstige Erreichbarkeit per PKW aus Österreich, Deutschland und der Schweiz machen die kroatische Adria zum idealen Einsteigerrevier für Bootssportfreunde.
Doch eines ist zu beachten – in Kroatien gilt für sämtliche motorisierten Boote sowie auch für Segelboote ab einer Länge von 2,5 Metern eine Bootsführerscheinpflicht. Und für die meisten Charterboote ist darüber hinaus eine Seesprechfunkberechtigung Voraussetzung um das Boot mieten zu können.
Folgende Bootsführerscheine können in Kroatien erworben werden:
Boat Skipper A: Für kleine Boote bis max. 7m Länge sowie max. 20 PS Motorisierung. Von der Küste oder einer Insel darf man sich mit diesem Patent bis höchstens 6 Seemeilen wegbewegen. Eine Funkberechtigung ist nicht inkludiert. Gemacht werden kann der Boat Skipper A ab einem Alter von 14 Jahren.
Boat Skipper B: Der Boat Skipper B ist das klassische Küstenpatent, mit dem man als Freizeitkapitän alles abdeckt, was man für einen Urlaubstörn an Berechtigungen benötigt. Es dürfen damit Yachten bis 30 GT (etwa 20m Länge, je nach Bauweise) geführt werden, wobei es egal ist, ob es sich um eine Segel- oder Motoryacht handelt. Die Motorisierung ist unlimitiert, ebenso das Fahrtgebiet der Hoheitsgewässer. Bis 3 Seemeilen vor der Küste/Insel dürfen Boote damit auch kommerziell geführt werden, wenn man eine entsprechende Arbeitsgenehmigung hat. Eine UKW-Seesprechfunkberechtigung für Kroatien ist bei diesem Bootsführerschein inkludiert. Ab einem Alter von 16 Jahre kann der Boat Skipper B gemacht werden, Gleitfahrt ist damit allerdings erst ab Erreichen des 18. Geburtstages erlaubt. Dieser Bootsschein ist im Unterschied zum Kat. C zeitlich nicht eingeschränkt!
Boat Skipper C: Früher war dies der s.g. „Mornar Motorist“ und ist eigentlich ein Berufspatent. Außer, dass man damit gewerbliche Fahrten auch außerhalb der 3-Seemeilengrenze durchführen darf (Arbeitsgenehmigung erforderlich) sind die Berechtigungen gleich wie beim Boat Skipper B. Gemacht werden kann der Boat Skipper C nachdem man 5 Jahre im Besitz des Kategorie B war und es muß ein mehrtägiger Kurs in der nautischen Akademie in Kroatien belegt werden. Die Gültigkeit des Patents ist auf 5 Jahre eingeschränkt und muß dann immer nach Besuch bei einem kroatischen Amtsarzt von der Behörde auf weitere 5 Jahre verlängert werden. Für normale Freizeitskipper, die rein privat unterwegs sind, ist dieser Schein nicht erforderlich.
Gültigkeit Küstenpatente
Es gibt weder internationale, noch EU-weite Regelungen für Sportbootführerscheine und somit kann jedes Land grundsätzlich nur Bootspatente für die eigenen Gewässer ausstellen. Hinzu kommt, dass jeder Uferstaat eigene Bestimmungen hat, was das Befahren seiner Gewässer mit Sportbooten betrifft. In der Regel ist es jedoch so, dass Bootsführerscheine anderer Länder dann anerkannt werden, wenn sie amtlich sind und von der jeweils zuständigen Behörde ausgestellt wurden. Der Beitritt Kroatiens zur EU (Europäische Union) hat somit keine Änderung bei der Gültigkeit der kroatischen Küstenpatente nach sich gezogen.
Gültigkeit alter Jugoslawischer / Kroatischer Küstenpatente
Schon Mitte der 1980-er Jahre pilgerten vor allem viele Österreicher nach Jugoslawien, um da den begehrten Bootsführerschein zu machen. Nach dem Zerfall des Staatenbundes durch den Balkankrieg sind die seinerzeit gemachten Küstenpatente ungültig geworden. Dies ist die schlechte Nachricht, die gute ist, dass diese Scheine auf den aktuellen Boat Skipper B umgeschrieben werden können, sofern man damals auch die Funkprüfung absolviert hat. Voraussetzung ist auch, dass die Prüfung in einem Hafenamt auf Boden des heutigen Kroatien gemacht wurde.
Wer seinerzeit auf die UKW-Funkprüfung verzichtet hat, kann mittels einer relativ einfachen Funkzusatzprüfung in einem kroatischen Hafenamt seine alte Bootslizenz erneuern.
Weiterführende Links:
» Bootsschulen im Boot Online Verzeichnis
Über den Autor:
Edwin Dolak ist Inhaber von Sailornet Austria und bereits seit 1986 in der Bootsbranche tätig, davon über 10 Jahre im Bereich Yachtcharter und seit 1995 in der theoretischen und praktischen Ausbildung von Skippern.